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Versorgungsamt

Behörde, die den GdB feststellt und den Schwerbehindertenausweis ausstellt.

Das Versorgungsamt ist die zuständige Behörde für die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. In einigen Bundesländern heißt die Behörde anders (z.B. Landesamt für Soziales, Amt für Versorgung und Integration oder Kommunaler Sozialverband). Der Antrag auf Feststellung des GdB wird beim Versorgungsamt gestellt, das auch über Widersprüche entscheidet.

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