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Schwerbehindertenausweis
Amtlicher Ausweis ab GdB 50, der Nachteilsausgleiche nachweist.
Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem GdB von 50 ausgestellt und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Er enthält den GdB, Merkzeichen, das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer. Mit dem Ausweis kannst du Steuerfreibeträge geltend machen, Zusatzurlaub beanspruchen und weitere Vergünstigungen nutzen. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt.
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