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Nachteilsausgleich
Vergünstigungen und Rechte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
Nachteilsausgleiche sind gesetzlich vorgesehene Vergünstigungen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen sollen. Dazu gehören: Steuerfreibeträge (je nach GdB 1.140 bis 7.400 EUR/Jahr), 5 Tage Zusatzurlaub (ab GdB 50), besonderer Kündigungsschutz, Ermäßigung oder Befreiung bei Kfz-Steuer, kostenloser oder ermäßigter ÖPNV, bevorzugte Einstellung bei Behörden und Gleichstellung am Arbeitsplatz. Welche Nachteilsausgleiche dir zustehen, hängt von deinem GdB und deinen Merkzeichen ab.
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