GdB 30: Welche Vorteile hast du und wann lohnt sich die Gleichstellung?
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 wird oft als "zu wenig" wahrgenommen — schließlich beginnt der Schwerbehindertenstatus erst ab GdB 50. Doch auch mit GdB 30 stehen dir Rechte zu, und über die sogenannte Gleichstellung kannst du in vielen Fällen die wichtigsten Vorteile schwerbehinderter Menschen nutzen. Hier findest du eine Übersicht.
Was bedeutet GdB 30 überhaupt?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Er wird vom Versorgungsamt festgestellt und in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben. Ein GdB von 30 bedeutet: Die festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen wirken sich erkennbar, aber nicht schwerwiegend auf deinen Alltag aus. Du bist damit noch nicht schwerbehindert (ab GdB 50), aber deutlich eingeschränkt.
Welche Nachteilsausgleiche hast du direkt mit GdB 30?
Einige Vergünstigungen stehen dir bereits mit GdB 30 zu — ohne zusätzlichen Antrag:
- Steuerfreibetrag von 620 EUR pro Jahr (Stand 2026), der automatisch in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann
- Kündigungsschutz nach Gleichstellung (siehe nächster Abschnitt)
- Hilfen am Arbeitsplatz durch das Integrationsamt, wenn eine Gleichstellung erfolgt ist
- Einige Arbeitgeber zahlen freiwillige Zulagen oder gewähren zusätzliche Urlaubstage — das hängt vom Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab
Gleichstellung: Der entscheidende Hebel bei GdB 30 und 40
Ab einem GdB von 30 kannst du bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Voraussetzung: Ohne die Gleichstellung würdest du aufgrund deiner Behinderung entweder keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder deinen bestehenden Arbeitsplatz nicht behalten können.
Wird die Gleichstellung anerkannt, erhältst du:
- Besonderer Kündigungsschutz — dein Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Integrationsamts für eine Kündigung
- Anspruch auf Unterstützung durch das Integrationsamt bei der Anpassung deines Arbeitsplatzes
- Prämien für Arbeitgeber, die dich einstellen oder weiterbeschäftigen — das kann deine Position im Bewerbungsprozess verbessern
Wichtig: Die Gleichstellung gilt nicht automatisch — du musst sie aktiv beantragen. Der Antrag geht an die Agentur für Arbeit, die auch entscheidet.
Was die Gleichstellung NICHT bringt
Die Gleichstellung ersetzt nicht den Schwerbehindertenausweis. Folgende Vorteile bleiben Menschen mit GdB 50 oder mehr vorbehalten:
- Fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr (ab GdB 50)
- Ermäßigung oder kostenlose Nutzung des ÖPNV (abhängig von Merkzeichen, typischerweise ab GdB 50 mit passendem Merkzeichen)
- Höhere Steuerfreibeträge
- Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wann solltest du einen Widerspruch erwägen?
Ein GdB von 30 ist oft grenzwertig — gerade wenn du den Eindruck hast, dass deine Einschränkungen nicht vollständig erfasst wurden. Der Unterschied zwischen GdB 30 und GdB 50 bedeutet finanziell und arbeitsrechtlich mehrere tausend Euro pro Jahr. Wenn du der Meinung bist, dass:
- Nicht alle Diagnosen im Feststellungsbescheid berücksichtigt wurden
- Die Auswirkungen auf deinen Alltag zu niedrig bewertet wurden
- Aktuelle Facharztberichte nicht einbezogen wurden
…lohnt sich ein Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids.
Nächste Schritte
Prüfe zuerst, ob dein Feststellungsbescheid deine Einschränkungen vollständig erfasst. Wenn ja, stelle einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Wenn nein, erwäge einen fristgerechten Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid.
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